1. Allgemeines
Unsere Preislisten und Vorratslisten stellen ein
unverbindliches, freibleibendes Angebot dar. Allen
Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen
des Lieferanten zu Grunde. Sie gelten durch Auftragserteilung
oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Zwischenverkauf müssen wir uns ausdrücklich
vorbehalten.
Alle Aufträge gelten erst als angenommen, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Gütebezeichnungen
Für alle Lieferungen sind die Güteklassen
und Grundmaße des VDF (Verband Deutscher Forstbaumschulen
e. V.) bindend.
Muster sollen nur die Durchschnittsbeschaffenheit
zeigen, es brauchen nicht alle Pflanzen der Lieferung
genau wie die Probe ausfallen. Kleine Abweichungen
nach unten oder oben sind zulässig.
3. Preise
Alle Preise gelten ab Baumschule in Euro (€)
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Forstpflanzen
werden Mengen unter 500 Stück je Holzart zum
Hunderter-Preis berechnet. Bei Abnahme von weniger
als 50 Stück einer Sorte kommen 50 % Aufschlag
auf den 100-Stück-Preis in Anrechnung. Die Mindestabnahme
pro Holzart beträgt 10 Stück.
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet
und wird nicht zurückgenommen.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen sind zahlbar netto Kasse. Ein
Skontoabzug ist nur bei vorheriger Vereinbarung und
nur auf das Pflanzenmaterial zulässig.
Bei Überschreiten des Zahlungszieles sind wir
berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Die Ware bleibt
bis zu völligen Bezahlung Eigentum der Lieferfirma.
Bei Kaufpreiszahlung durch Wechsel oder Scheck bis
zu deren Einlösung. Der Eigentumsvorbehalt bleibt
trotz einer Weiterveräußerung oder Pflanzung
bestehen.
5. Lieferungen
Der Versand einschließlich Anfuhr erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sofern Franko-Lieferung
vereinbart ist, versteht sich dies frei Revierförsterstelle
mit einer zentralen Abladestelle.
6. Lieferung und Lieferzeit
Lieferzeitangaben sind unverbindlich.
Verzögerungen, die durch Ernte- u. Aufbereitungsschwierigkeiten
entstehen, berechtigen den Käufer nicht vom Rücktritt.
Wenn durch höhere Gewalt, besonders Fehl- u.
Missernten, Wetterkatastrophen, Hagel-, Forst- u.
Dürreschäden, sowie Betriebsstörungen
und vom Verkäufer nicht zu vertretender Behinderung,
die Ausführung bestätigter Aufträge
unmöglich gemacht wird, entfällt die Lieferpflicht
des Verkäufers.
7. Mängelrügen
Mängel sind unverzüglich nach Empfang der
Ware zu rügen. Die Mängelanzeige muss spätestens
binnen 5 Tagen nach Empfang der Ware abgesandt sein.
Die Mängel sind genau anzugeben. Bei begründeter
Beanstandung ist die Ware zurückzunehmen, falls
nicht eine gütliche Einigung über Preisminderung
oder Ersatzlieferung innerhalb 3 Tagen erzielt werden
kann.
8. Gewährleistung
Eine Gewähr für das Anwachsen wird grundsätzlich
nicht übernommen. Gewähr für Sortenechtheit
wird nur bis zum Rechnungsbetrag geleistet.
Wird eine Anwuchsgarantie gewährt (Schriftform),
so erstreckt sich diese auf das Austreiben der Pflanzen
in der, der Pflanzung folgenden Vegetationsperiode.
Höhere Gewalt wie z. B. Trockenheit, Frost oder
Insekten ist in der Garantie nicht eingeschlossen.
Bei vorbeugender Behandlung der Pflanzen gegen Schädlinge
kann eine Haftung für die Wirksamkeit dieser
Behandlung nicht übernommen werden.
9. Aufforstungen
Die Pflanzpreise für eine Pflanzung beziehen
sich auf geräumte, ebene Flächen, sofern
keine Besichtigung vor Ort stattgefunden hat.
Sollten andere Voraussetzungen hinsichtlich Lage
und Räumung der Fläche gegeben sein, muss
der Preis vor Ort ausgehandelt werden.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung
und ausschließlicher Gerichtsstand für
beide Teile ist Albstadt.